Antrag auf Zulassung als Gasthörer/-in
Mit diesem Formular stellen Sie den Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in zum angegebenen Semester.
Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Daten sind Pflichtangaben.
Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhalb des Formulars.
Datenschutzrechtliche Hinweise anlässlich der Erhebung personenbezogener Daten bei der Beantragung der Zulassung als Gasthörer/in an der Universität Stuttgart.
I. Informationen nach Art. 13 DS-GVO
Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne:
Universität Stuttgart
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Deutschland
Tel: +49 711/685-0
E-Mail: poststelle@uni-stuttgart.de
Datenschutzbeauftragter
Universität Stuttgart
Datenschutzbeauftragter
Breitscheidstr. 2
70174 Stuttgart
Tel: +49 711 685-83687
Fax: +49 711 685-83688
E-Mail: datenschutz@uni-stuttgart.de
Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe der personenbezogenen Daten
Durchführung und Bestätigung der Zulassung als Gasthörer/-in, Abwicklung der Registrierung als Gasthörer/-in und Verwaltung der Gasthörer/-in.
Pflichtangaben sind für die Zulassung und weitere Verwaltung erforderlich, ohne Pflichtangaben kann ein Gasthörerstudium nicht durchgeführt werden. Eine Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Gasthörerstudiums ist dann nicht möglich.
Bei entsprechender Einwilligung:
Ihre E-Mailadresse: Um Informationen bezüglich des Gasthörerstudiums per Email zuzusenden. In dem Fall, in dem eine Einwilligung nicht erteilt wird, entstehen keine Nachteile.
Rechtsgrundlage
- Durchführung und Bestätigung der Zulassung als Gasthörer/-in , Abwicklung der Registrierung als Gasthörer/-in und Verwaltung der Gasthörer/-in.
Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO) in Verbindung mit § 6 der Hochschul-Datenschutzverordnung und § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg.
Sofern Sie aufgrund Schwerbehinderung ermäßigte Gasthörergebühren in Anspruch nehmen möchten, erfolgt die Angabe der Schwerbehinderteneigenschaft und ggf. Dauer auf der Rechtsgrundlage von § 2 Abs. 3 der Gebührensatzung der Universität Stuttgart für das Gasthörerstudium vom 14.03.2000 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 56 vom 31.03.2000, zuletzt geändert durch die Satzung vom 04.02.2011 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 2 vom 04.02.2011), diese berichtigt durch die Amtliche Bekanntmachung Nr. 12 vom 01.04.2011 in Verbindung mit §§ 2 Abs. 1, 2 und 17 des Landeshochschulgebührengesetzes in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO.
- Zusendung von Informationen über Aktivitäten im Rahmen des Gasthörerstudiums (z.B. Vorträge) per E-Mail:
Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO
Empfänger
Einige Dozenten erhalten eine Teilnehmerliste mit Namen und E-Mailadressen der Teilnehmer.
Vor- und Nachname: Die Zahlungseingänge der Gasthörergebühr werden von der Universitätskasse an das Zentrum für Lehre und Weiterbildung als die für das Gasthörerstudium zuständige Stelle mit Vor-, Nachname und Betrag gemeldet.
Entsprechend der archivrechtlichen Vorschriften müssen Unterlagen vor ihrer Löschung dem Universitätsarchiv angeboten werden. Dieses entscheidet über die Übernahme von Unterlagen.
Dauer der Speicherung
Alle Anmeldedaten: Im Falle der nicht abgeschlossenen Zulassung (weil beispielsweise die Gasthörergebühren nicht bezahlt wurden oder die erforderlichen Ermäßigungsnachweise nicht vorgelegt wurden), werden die Anmeldedaten spätestens Ende des Semesters, für das die Zulassung eigentlich gelten sollte, oder bis Abschluss eines diesbezüglichen Rechtsverfahrens gelöscht.
Alle Anmeldedaten: Im Fall der Zulassung zum Gasthörerstudium werden die Daten von der Universität Stuttgart bis zu einem Jahr nach Beendigung des jeweiligen Semesters, in dem Sie als Gasthörer/-in zugelassen waren, gespeichert. D.h. zwei Semester später werden die Daten gelöscht.
Ausgenommen davon sind Vor- und Nachname, Semester sowie Angaben aus der Überweisung der Gasthörergebühr (Kontoinhaber, Bankverbindung), die aus haushaltsrechtlichen Gründen für die Abrechnung der Gasthörergebühr mit den Haushaltsunterlagen für 10 Jahre gespeichert werden.
Ggf. werden die Unterlagen vom zuständigen Universitätsarchiv übernommen und dort in der Regel unbegrenzt aufbewahrt.
Ihre Rechte
- Sie haben das Recht, vom Zentrum für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
- Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
- Außerdem haben Sie in dem Fall, in dem Sie im Anmeldeprozess die Einwilligung zum Erhalt zukünftiger Informationen über Aktivitäten im Rahmen des Gasthörerstudiums (z.B. Vorträge) per E-Mail durch das Zentrum für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart gegeben haben, das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.
Bitte wenden Sie sich dazu jeweils an das:
Zentrum für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart |zlw
Gasthörerstudium
Azenbergstraße 16
70174 Stuttgart
Tel. +49 (0)711 685-8 20 35
gasthoererstudium@zlw.uni-stuttgart.de
- Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.
Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Weiterverarbeitung für anderen Zweck
Sofern Sie im Anmeldeprozess die Einwilligung in den Erhalt zukünftiger Informationen über Aktivitäten im Rahmen des Gasthörerstudiums (z.B. Vorträge) per E-Mail durch das Zentrum für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart gegeben haben, werden Ihr Vor- und Nachname sowie die E-Mailadresse zu diesem Zweck verarbeitet.
II. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Stand: 01.03.2019